Kontrolle der Abscheideleistung durch ein Prüflabor (Kosten sind vom Betreiber zu
tragen)
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Kontrolle der absetzbaren Stoffe
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Messung der Schichtdicke bzw. des Volumens der im Leichtflüssigkeitsabscheider abgeschiedenen
Leichtflüssigkeit,
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Messung der Lage des Schlammspiegels im Schlammfang bzw. Schlammsammelraum,
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Kontrolle der Funktionsfähigkeit des selbsttätigen Abschlusses im Leichtflüssigkeitsabscheider
und evtl. vorhandener Warnanlagen (nach Durchführung einer Generalinspektion erstmalig
wieder nach 6 Monaten),
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Sichtkontrolle des Wasserstandes vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz (falls vorhanden)
bei Wasserdurchfluss, um eine Verstopfung des Einsatzes zu erkennen. Sonderkonstruktionen
sind nach der Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers zu kontrollieren,
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Entfernung grober Schwimmstoffe.
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Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Rückstausicherung.
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