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A-10.3.6 Eigenkontrolle
Im Rahmen der Eigenkontrolle ist die Funktionsfähigkeit der Abscheideranlage durch einen Sachkundigen monatlich zu kontrollieren. Zeitpunkt und Ergebnis der monatlichen Eigenkontrolle sind in einem Bericht zu dokumentieren. Eine detaillierte Auflistung der durchzuführenden Maßnahmen kann direkt dem Bericht zur monatlichen Eigenkontrolle (vgl. Betriebstagebuch, Abschnitt 3.2) entnommen werden.
Weitergehende Kontrollen können durch die wasserrechtliche Genehmigung festgelegt werden. Dazu zählen unter anderem:
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Kontrolle der Abscheideleistung durch ein Prüflabor (Kosten sind vom Betreiber zu tragen)
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Kontrolle der absetzbaren Stoffe
Im Wesentlichen sind gemäß DIN 1999-100 [DIN 1999-100] folgende Arbeiten durchzuführen:
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Messung der Schichtdicke bzw. des Volumens der im Leichtflüssigkeitsabscheider abgeschiedenen Leichtflüssigkeit,
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Messung der Lage des Schlammspiegels im Schlammfang bzw. Schlammsammelraum,
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Kontrolle der Funktionsfähigkeit des selbsttätigen Abschlusses im Leichtflüssigkeitsabscheider und evtl. vorhandener Warnanlagen (nach Durchführung einer Generalinspektion erstmalig wieder nach 6 Monaten),
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Sichtkontrolle des Wasserstandes vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz (falls vorhanden) bei Wasserdurchfluss, um eine Verstopfung des Einsatzes zu erkennen. Sonderkonstruktionen sind nach der Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers zu kontrollieren,
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Entfernung grober Schwimmstoffe.
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Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Rückstausicherung.
Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen.
Geräte, die zur Durchführung der monatlichen Eigenkontrolltätigkeiten erforderlich sind, sind vom Betreiber vorzuhalten oder müssen vom beauftragten Dritten zur Verfügung gestellt werden.
Die Berichte zur monatlichen Eigenkontrolle sind dem Betriebstagebuch (vgl. Anhänge A-10.3.1 und A-10.3.2)beizufügen.