 
               
               
               
               
               |  | Kontrolle der Abscheideleistung durch ein Prüflabor (Kosten sind vom Betreiber zu
                              tragen)
                            | 
|  | Kontrolle der absetzbaren Stoffe | 
|  | Messung der Schichtdicke bzw. des Volumens der im Leichtflüssigkeitsabscheider abgeschiedenen
                              Leichtflüssigkeit,
                            | 
|  | Messung der Lage des Schlammspiegels im Schlammfang bzw. Schlammsammelraum, | 
|  | Kontrolle der Funktionsfähigkeit des selbsttätigen Abschlusses im Leichtflüssigkeitsabscheider
                              und evtl. vorhandener Warnanlagen (nach Durchführung einer Generalinspektion erstmalig
                              wieder nach 6 Monaten),
                            | 
|  | Sichtkontrolle des Wasserstandes vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz (falls vorhanden)
                              bei Wasserdurchfluss, um eine Verstopfung des Einsatzes zu erkennen. Sonderkonstruktionen
                              sind nach der Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers zu kontrollieren,
                            | 
|  | Entfernung grober Schwimmstoffe. | 
|  | Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Rückstausicherung. |