Prüfung der Abscheideranlage durch einen bei der Unteren Wasserbehörde anerkannten
Sachverständigen oder durch einen Fachkundigen auf Beschädigungen und Undichtigkeiten
sowie über die ordnungsgemäße Stilllegung einschließlich Prüfbericht.
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Vorlage des Prüfberichtes durch den Sachverständigen oder Fachkundigen bei der Unteren
Wasserbehörde innerhalb von vier Wochen.
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Bei erkennbaren Schäden, die eine Verunreinigung des Untergrundes vermuten lassen,
sind weitere Maßnahmen zur Erkundung und ggf. Sanierung möglicher Untergrundverunreinigungen
mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen.
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Formlose Anzeige der Stilllegung der Abscheideranlage durch den Fachkundigen bzw.
Sachverständigenan die Untere Wasserbehörde innerhalb von vier Wochen durch den Betreiber mit folgenden
Unterlagen:
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Benennung der Anlage,
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Benennung der Zulassung / Genehmigung,
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Bericht zur Stilllegung und
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Erläuterungen zur evtl. weiteren Verwendung und ggf. Sanierung aufgetretener Untergrundverunreinigungen.
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Ausbau der Einbauteile wie selbsttätig schließende Verschlusseinrichtung, Warnanlagen
usw.
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Rückbau und Entsorgung der Betonkörper.
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Erkundung auf Verunreinigungen im Untergrund und evtl. Beseitigung der Verunreinigung
bei Verdacht auf Undichtheiten.
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Verfüllen der Baugrube.
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Formlose Anzeige des Rückbaus der Abscheideranlage durch das zuständige Bauamt an
die Untere Wasserbehörde innerhalb von vier Wochen mit folgenden Unterlagen:
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Benennung der Anlage,
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Benennung der Zulassung / Genehmigung,
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Bericht zum Rückbau und
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Erläuterungen zu ggf. aufgetretener Untergrundverunreinigungen.
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Ausbau der Einbauteile wie selbsttätiger Abschluss, Warnanlagen usw.
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Erkundung auf Verunreinigungen im Untergrund und evtl. Beseitigung der Verunreinigung
bei Verdacht auf Undichtheiten.
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Ausbau der Anlage gem. Kap. 3.2.1 (20) bis zu einer Tiefe von 1,0 m.
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Verfüllung mit einem geeigneten Material und Öffnung der Bauwerkssohle zur Sicherstellung
der Sickerfähigkeit in den Untergrund.
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Formlose Anzeige des Rückbaus der Abscheideranlage durch das zuständige Bauamt an
die Untere Wasserbehörde innerhalb von vier Wochen mit folgenden Unterlagen:
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Benennung der Anlage,
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Benennung der Zulassung / Genehmigung,
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Bericht zum Rückbau und
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Erläuterungen zu ggf. aufgetretener Untergrundverunreinigungen.
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Ausbau der Einbauteile wie selbsttätiger Abschluss, Warnanlagen usw.
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Erkundung auf Verunreinigungen im Untergrund und evtl. Beseitigung der Verunreinigung
bei Verdacht auf Undichtheiten.
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Umbau für die Regenrückhaltung.
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Formlose Anzeige der Umnutzung der Abscheideranlage durch das zuständige Bauamt an
die Untere Wasserbehörde innerhalb von vier Wochen mit folgenden Unterlagen:
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Benennung der Anlage,
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Benennung der Zulassung / Genehmigung,
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Bericht zum Umbau,
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Erläuterungen zur weiteren Verwendung und ggf. zur Sanierung aufgetretener Untergrundverunreinigungen.
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