Im Zusammenhang mit der Prüfung von Rohrverbindungen im nicht begehbaren Bereich ist
die Luftüberdruckprüfung wegen ihrer deutlich kürzeren Prüfzeiten der Wasserdruckprüfung
vorzuziehen.
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Im begehbaren Bereich können die oft sehr hohen Rauheiten der Rohrwandung bei der
Prüfung mit Luft zu einem verfälschten Ergebnis führen. In diesem Fall ist eine Nachprüfung
mit Wasser zu empfehlen.
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Bei der Wasserdruckprüfung ist die Entlüftung des Rohres aufgrund der im Bereich des
Rohrscheitels angesammelten Luft nicht immer vollständig möglich. Das kann bei der
Prüfung von Rohrverbindungen mit Wasser zu Fehlmessungen führen. Es wird deshalb die
Prüfung von Rohrverbindungen mit Luftüberdruck empfohlen. Ist die Lage des Grundwasserspiegels
nicht bekannt oder bei anstehendem Grundwasser wird die Durchführung einer Luftunterdruckprüfung
in Anlehnung an die Vorgängerversion des [DWA-A 139, Ausgabe 12/2009] mit dem Verfahren
LEU empfohlen.
Die Prüfkriterien sind vom Planer festzulegen. |
Während der Prüfung muss der Prüfabschnitt wasserfrei sein. Wegen des geringen Prüfvolumens
ist insbesondere bei der Prüfung von Rohrverbindungen sicherzustellen, dass keine
Luft zwischen den
Absperrelementen des Prüfgerätes und der Rohrwand oder durch Undichtigkeiten des Prüfgerätes entweichen kann (z. B. mit Hilfe von Referenzmessungen). |
Grundsätzlich sind mit dem bei der Prüfung eingesetzten Prüfgerät zur Luftüberdruckprüfung
drei Referenzmessungen mittig in dem zu prüfenden Rohr durchzuführen und zu dokumentieren.
Anhand der gegen die Rohrwandung gemessenen Druckdifferenzen kann die Zuverlässigkeit
des Prüfgerätes bewertet werden. Ggf. ist die Dichtheit des Prüfgerätes zu überprüfen.
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Bei der Prüfung von Rohrverbindungen sind im Rahmen der Prüfzeitberechnung auch die
Prüfungsanforderungen für die Geräte gemäß Herstellerangaben zu beachten, da für die
verschiedenen Geräte keine einheitlichen Anforderungen gelten.
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Für die Luftüberdruckprüfung von Rohrverbindungen ist i. d. R. das Verfahren LD (vgl.
Tab. A-2 - 13) einzusetzen. Die Abweichungsbetrachtung gemäß[DWA-A 139], Anhang H ist dabei nicht anzuwenden.
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Der Prüfraum eines Prüfpackers muss eine fest definierte Größe aufweisen, welche sich
während eines Druckabfalls im Prüfraum nicht verändern darf.
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Die Positionierung eines Prüfpackers im nicht begehbaren Bereich muss unter Kamerakontrolle
erfolgen.
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Abweichungen vom festgelegten Prüfdruck dürfen nicht größer als ± 10 mbar sein.
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Für die Prüfung können Prüfpacker mit und ohne Kern verwendet werden.
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Bei der Prüfung von Rohrverbindungen mit Prüfpackern ohne Kern gelten die Prüfanforderungen
für die Prüfung von neuen Kanälen und Leitungen (vgl. A-2.5.2.1). Eine Prüfzeitverkürzung ist nicht möglich.
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Bei der Prüfung von Rohrverbindungen mit Prüfpackern mit Kern ist bei der Ermittlung
der Prüfzeit das gegenüber einer Prüfung mit Prüfpackern ohne Kern deutlich geringere
Prüfraumvolumen zu berücksichtigen (vgl. Abb. A-2 - 4). Die Prüfzeit gemäß [DIN EN 1610] und [DWA-A 139] für kreisförmige Profile errechnet sich nach folgender Formel:
Für nicht kreisförmige Profile berechnet sich die Prüfzeit wie folgt: |
mit
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D
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= Nennweite der Haltung in mm
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d
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= Nennweite des Packerkerns in mm
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tDIN EN 1610
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= Prüfzeit für Rohrleitungen
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mit
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Vmit Kern
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= Prüfraumvolumen des Prüfpackers mit Kern
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Vohne Kern
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= Prüfraumvolumen des Prüfpackers ohne Kern
( Volumen des Rohrabschnitts) |
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tDIN EN 1610
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= Prüfzeit für Rohrleitungen
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Prüfungsanforderungen „Wasserdruckprüfung“
- neue und sanierte Rohrverbindungen - |
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Regelwerke
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Prüfdruck
p0 |
Prüfzeit
t |
Zul. Wasserzugabe
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DIN EN 1610
DIN EN 12889
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500 mbar
(50 kPa) |
30 Minuten
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0,15 Liter pro m² benetzte Fläche1
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DWA-A 139
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Bei der Prüfung einzelner Verbindungen mit Wasser kann die Prüfdauer entsprechend
13.3.4 verkürzt werden.
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gem. DIN EN 1610
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