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                              da in der Praxis die Umsetzung erhebliche messtechnische Probleme bereitet.
                            | 
|  | Bei der Prüfung bleiben das Volumen der Luftzuführungsschläuche und das Rohrverbindungsvolumen
                              unberücksichtigt. Der Prüfdruck muss im Prüfraum gemessen werden.
                            | 
|  | Prüfdruck: 100 mbar (10 kPa). | 
|  | Zulässige Druckdifferenz: 15 mbar (1,5 kPa). | 
|  | Beruhigungszeit: Die Beruhigungszeit ist nicht vorgeschrieben, sondern kann nach Ermessen
                              des Sachkundigen gewählt werden. Als Richtwert kann eine Beruhigungszeit von mindestens
                              30 Sekunden angenommen werden.
                            | 


| mit | L in m | = durchschnittliche Rohrlänge in der Haltung  | 
|  | Vp in m³
                         | = Prüfraumvolumen | 
|  | DN in mm | = Durchmesser der zu prüfenden Leitung | 
|  | Bei zementgebundenen Leitungen können auf Grund erhöhter Wandrauigkeit Probleme bei
                              der Abdichtung des Prüfraumes auftreten.
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|  | Bei biegeweichen Rohren können bei Vorhandensein von Deformationen ebenfalls Probleme
                              bei der Abdichtung des Prüfraumes auftreten, weil der Prüfpacker mit seiner Dichtmanschette
                              die Deformation nicht immer kompensieren kann.
                            | 
|  | Bei bestehenden Leitungen kann die Rohrwandungsinnentemperatur in Abhängigkeit der
                              abzuleitenden Abwassermenge höher sein, als die Temperatur des das Rohr umgebenden
                              Bodens. Dadurch kann es während der Prüfung durch Abkühlung des Rohres zu einem Abfall
                              des Prüfdruckes kommen, welcher nicht mit einer Undichtigkeit im Zusammenhang steht.
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