A-2.5.6 Prüfungsanforderungen für Kanäle, Leitungen und Schächte innerhalb von Wassergewinnungsgebieten
Nach Abschluss aller Baumaßnahmen sind bei Neubau, Erneuerung und Renovierung Sicht-
und Dichtheitsprüfungen der Abwasseranlage nach [DIN EN 1610], Arbeitsblatt [DWA-A 139] durchzuführen. Das gleiche gilt für die Abnahmeprüfung vor Ablauf der Gewährleistung.
Nach Reparaturen sind mindestens optische Inspektionen durchzuführen. Für die Prüfung
von Druckentwässerungssystemen gilt das Arbeitsblatt [DWA-A 116-2], für Mantelrohre in Verbindung mit der DIN EN 805. Für die Prüfung von Unterdruckentwässerungssystemen
gilt das Arbeitsblatt [DWA-A 116-1] in Verbindung mit der DIN EN 1091.
In Abhängigkeit der Schutzzone gelten unterschiedliche Anforderungen an die Dichtheitsprüfung.
Schutzzone II
Grundsätzlich ist alle 5 Jahre eine Sicht- und Dichtheitsprüfung von Haltungen, Leitungen
und Schächten durchzuführen (erweiterter Prüfaufwand). Sofern technisch möglich, ist
eine haltungsweise Durchführung der Druckprüfung vorzusehen. Dabei gelten die Prüfkriterien
und Anforderungen gemäß [DIN EN 1610] und Arbeitsblatt [DWA-A 139]. Wenn aufgrund der baulichen Gegebenheiten (z. B. fehlende Absperrmöglichkeit der
Anschlusskanäle) eine Dichtheitsprüfung nicht möglich ist, ist mindestens eine optische
Inspektion und sofern technisch durchführbar, eine Druckprüfung der Rohrverbindungen
nach den Prüfkriterien der [DIN EN 1610] und Arbeitsblatt [DWA-A 139] durchzuführen.
Schutzzone III
Sofern bei einer optischen Inspektion Zweifel an der Dichtheit auftreten, ist zusätzlich
eine Dichtheitsprüfung nach den Kriterien des Merkblattes [DWA-M 149-6], Grenzwert I durchzuführen.