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|  | Mit der Durchführung von Dichtheitsprüfungen sind ausschließlich Personen zu beauftragen,
                              denen die damit verbundenen Gefahren bekannt sind.
                            | 
|  | Es ist ein Aufsichtsführender zu bestellen. | 
|  | bau-, betriebs- und materialtechnisches Fachwissen über Abwasserleitungen und -kanäle
                              besitzen,
                            | 
|  | eine mindestens einjährige Praxis und | 
|  | einen aktuellen Sachkundenachweis für das verwendete Verfahren (z. B. DWA-Sachkunde
                              für Dichtheitsprüfung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden) aufweisen.
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