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Die Dichtheitsprüfung darf nicht von einer einzelnen Person durchgeführt werden.
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Mit der Durchführung von Dichtheitsprüfungen sind ausschließlich Personen zu beauftragen,
denen die damit verbundenen Gefahren bekannt sind.
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Es ist ein Aufsichtsführender zu bestellen.
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bau-, betriebs- und materialtechnisches Fachwissen über Abwasserleitungen und -kanäle
besitzen,
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eine mindestens einjährige Praxis und
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einen aktuellen Sachkundenachweis für das verwendete Verfahren (z. B. DWA-Sachkunde
für Dichtheitsprüfung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden) aufweisen.
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