Für Dichtheitsprüfungen ist ein Auftragsdatensatz gem. Tab. A-7 - 77 des Anhangs A-7 mit den dort beschriebenen Informationen anzulegen. Aufträge zu Dichtheitsprüfungen
beziehen sich immer auf einen bestimmten Auftragnehmer. Aufträge sind nicht an eine
bestimmte Objektart gebunden. Die eindeutige Auftragsbezeichnung (vgl. Anh. A-7.5.1) für einen Auftrag wird durch den AG vorgegeben.
Allgemeine Informationen
Die allgemeinen Informationen zu jeder Dichtheitsprüfung sind objektweise im Bereich
„Dichtheitsprüfung“ in den Zustandsdaten des ISYBAU-Austauschformates Abwasser (XML)
zu dokumentieren. Der erforderliche Datenumfang ergibt sich aus Tab. A-7 - 100 im Anhang A-7.5.2.3.
Prüfprotokolle
Prüfprotokolle sind als Ausdrucke und als digitale Dokumente (PDF-Dateien) zu liefern
und über die Daten der Tab. A-7 - 101 im Anhang A-7.5.2.3 mit den allgemeinen Informationen zu verknüpfen. Die Prüfprotokolle sind fortlaufend
zu nummerieren. Die Prüfprotokoll-Nr. hat dabei dem Dokumentnamen (vgl. Tab. A-7 - 101) zu entsprechen.
Die Ergebnisse der Dichtheitsprüfung sind anhand eines Prüfprotokolls vor Ort zu dokumentieren.
Für jede Prüfung ist jeweils ein separates Prüfprotokoll unmittelbar nach der Prüfung
zu erstellen und ausschließlich von dem Sachkundigen, der die Prüfung vor Ort durchgeführt
hat, zu unterzeichnen.
Bei der Prüfung von verzweigten Grundleitungen unterhalb von Gebäuden ist dem Prüfprotokoll
ein Entwässerungsplan beizufügen, wenn keine digitale Bestandsdokumentation vorhanden
ist. Aus diesem muss eine eindeutige Zuordnung der geprüften Bereiche ersichtlich
sein.
Zur Dokumentation von Wasserdruckprüfungen sowie von Luftüberdruck- und -Luftunterdruckprüfungen
stehen Muster Prüfprotokolle als PDF-Datei und als Word-Datei im Internetauftritt
der Baufachlichen Richtlinien Abwasser im Bereich „Materialien > Musterdokumente >
Dichtheitsprüfung“ zur Verfügung.
Erläuterungen zu den in den Prüfprotokollen enthaltenen Fußnoten sind in einer separaten
Anlage zum Prüfprotokoll zusammengestellt.